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INHALT:

Das neue Hundegesetz in Niedersachsen Lieber Hundeliebhaber, liebe Hundeliebhaberin, der 1. Juli 2011 läutet eine neue Ära für Hundehalter/-innen in Niedersachsen ein. Am 25. Mai 2011 wurde die Vorlage zum neuen Hundegesetz in Niedersachsen abgesegnet und ist mit Wirkung vom 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Das neue Hundegesetz beinhaltet sowohl für den/die Halter/-in als auch für den Hund diverse Neuerungen. Für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, gilt eine Kennzeichnungspflicht laut § 4 Nds. Hundegesetz (NHundG). Die Kennzeichnung erfolgt durch das Einsetzen eines Mikrochips unter die Haut des Hundes. Der Chip ist reiskorngroß und wird mit einer Art Spritze vom Tierarzt unter die Haut gesetzt. Der Chip kann unter der Haut unter Umständen noch eine Zeit lang wandern. Ist er durch Ihre Tierärztin/Ihren Tierarzt fachgerecht eingesetzt, führt dies aber zu keinen Problemen. Der Chip sendet keine eigene Strahlung aus. Er wird beim Ablesevorgang kurzzeitig durch die niederfrequenten Radiowellen des Lesegerätes aktiviert und reflektiert dann die weltweit einzigartige Identifikationsnummer auf das Lesegerät. Das heißt, dass er nicht dauernd funkt. Es besteht also kein Grund zur Sorge, dass Ihr Tier vom Zeitpunkt der Chippung bis an sein Lebensende mit irgendwelchen Funk- oder Radiofrequenzen bestrahlt wird. Er enthält dementsprechend keine Batterie. Es ist also nicht möglich, dass ein Energiespeicher ausläuft oder ausfällt. Auf dem Chip sind die Daten über Hund und Halter gespeichert. Falls Ihr Hund bereits über einen Chip verfügt (z.B. einen Heimtierausweis oder für das Tasso-Register), ist die Chip-Nummer zusammen mit den Angaben zum Halter an das zentrale Register zu melden. Der Hund muss nicht erneut gechippt werden. Die alte Chipnummer behält ihre Gültigkeit. Das zentrale Register wird durch das Land Niedersachsen geführt. Da das Register jedoch noch nicht eingerichtet ist, werden Sie zu gegebenem Zeitpunkt darüber informiert, wann Sie Ihre Angaben dort einreichen können. Der Chip ersetzt nicht die Hundemarke, denn mit der Marke wird der Nachweis geführt, dass für den betreffenden Hund die Hundesteuer bezahlt wurde. Um Ihren Hund chippen zu lassen, können Sie sich z.B. an Ihren Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin wenden. Die Gebühr für das Chippen beträgt einmalig ca. 50 Euro. Für den Eintrag in das zentrale Register fällt ebenfalls eine einmalige Gebühr an, die Höhe steht jedoch noch nicht fest. Weiterhin muss für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Haftpflichtversicherung im Sinne der Vorgaben des § 5 NHundG abgeschlossen werden. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro. Die Samtgemeinde Beverstedt kann die Vorlage der Bescheinigung der Haftpflichtversicherung z.B. bei der Anmeldung des Hundes einfordern. Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung belaufen sich auf 50 bis 150 jährlich. Nähere Informationen erfahren Sie bei den Versicherungsunternehmen. Eine Sachkundenachweiserfordernis gemäß § 3 NHundG tritt erst am 1.07.2013 in Kraft. Die Sachkundeprüfung untergliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Multiple Choice Fragen gestellt. Gegenstand dieses Prüfungsteils sind z.B. Fragen zur Pflege von Hunden und Umgang mit Hunden, Anforderungen an die tiergerechte Haltung von Hunden und Erziehung und Ausbildung mit Hunden. Gegenstand der praktischen Prüfung ist z.B. die Überprüfung des Grundgehorsams des Hundes und die Leinenführigkeit im Straßenverkehr. In der Regel werden Sachkundeprüfungen durch Sachverständige durchgeführt, die ihre Zertifizierung durch den Landkreis Cuxhaven erhalten. Die Kosten für die Sachkundeprüfung sind zur Zeit noch ungeklärt. Allerdings ist der Hundebesitzer von dem Erwerb des ,,Hundeführerscheins" befreit, wenn dieser einen Hund innerhalb der letzten zehn Jahre schon länger als zwei Jahre seinen ständigen Begleiter nennen kann. Weiterhin befreit vom Sachkundenachweis sind z.B. Tierärzte, Polizeihundeführer, Rettungshundeführer und Personen zur Abnahme von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde. Nähere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt im Rathaus Beverstedt. Ansprechpartner ist Herr Steeg, Raum 112, Tel. 04747/181-40. Foto: Fotolia, Eric Isselée Privatärztliche Praxisgemeinscha Arzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin Manuelle Medizin Sportmedizin Fast-Track-Osteopathie (Orthopathie) nach Stephen Typaldos Homepage: www.physiater.de DIRK NETZER DR. JULIANE NETZER Ärztin Akupunktur Naturheilverfahren Diagnostik und erapie nach der traditionellen Chinesischen Medizin Japanische Akupunktur nach Kiiko Matsumoto Seebeckstraße 11 · 27616 Bokel · praxisnetzer@t-online.de Termine nach Vereinbarung 0 47 48 / 82 11 65 28 Beverstedter rundscHAu 2011


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